GEMEISAME NORMEN IN WETTBEWERBE
1) Der
Konkurrent wird aufgefordert, vor Beginn der Audition der Kommission
die Stücke freier Wahl als gedruckte Kopie - in zweifacher
Ausfertigung - sowie ein Blatt mit genauer Aufstellung des gesamten
vorgetragenen Programmes vorzulegen.
2) Die
Jury hält sich an eine Punktegebung von 1-20. Die jeweils höchste
sowie niedrigste Bewertung werden gestrichen. Die Endklassifizierung
geht aus der Summe der bei der ersten und zweiten Probe erhaltenen
Punkte hervor. Die jeweiligen Bewertungen jedes einzelnen
Jurymitglieds werden veröffentlicht.
3) Die
Konkurrenten werden über den Vortragstermin per Briefpost oder Fax im
Voraus benachrichtigt. Die Vorträge der Konkurrenten erfolgen in
alphabetischer Reihenfolge, ausgehend von einem beliebigen Buchstaben.
Die Auslosung erfolgt nach Anmeldungsschluss durch das Sekretariat des
Wettbewerbs vor dem Gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Castelfidardo.
Am Vortag der ersten Runde, um 19 Uhr, werden Tabellen mit den
entsprechenden Zeiten im Sekretariat des Wettbewerbs ausgehängt. Alle
Auditionen sind öffentlich.
4) Die
Konkurrenten müssen dem Sekretariat ihr Vortragsprogramm vorlegen, mit
exakter Angabe der Reihenfolge, damit dieses für die Auditionen
veröffentlicht werden kann.
5) Die
Jury behält sich das Recht vor, von einer Preisverleihung abzusehen,
falls die Konkurrenten nicht das erforderliche künstlerische Niveau
aufweisen.
Mitglieder der Kommission dürfen keine Bewertungen erteilen, falls sie
mit einem oder mehreren Konkurrenten:
-
verwandt oder verschwägert sind oder
- in
einem didaktischen Verhältnis zu ihnen stehen (bis zu zwei Jahren vor
der Veranstaltung).
6)
Ex-æquo-Bewertungen für die ersten DREI Plätze sind nicht zugelassen.
Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.
7) Eine
eventuelle Verwendung von Aufnahmen der Auditionen oder des
Abschlusskonzertes durch Radio und Fernsehen bringen keinerlei Rechte
für Konkurrenten mit sich.
8) Die
Darbietungen der Konkurrenten, die in den verschiedenen Kategorien den
ersten Preis erhalten haben, werden im Laufe der Veranstaltung von der
Organisation festgelegt. Die Gewinner sind verpflichtet, an der
Darbietung teilzunehmen, andernfalls findet keine Preisverleihung
statt.
9)
Teilnehmer, die sich bis zum festgesetzten Termin im Sekretariat nicht
angemeldet haben (Ausweis und Einschreibegebühr), können auf keinen
Fall berücksichtigt werden.
10) Die
Einschreibung zum Wettbewerb bedeutet die bedingungslose Annahme
dieser Wettbewerbsbedingungen.
11)
Reise-und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Der
Fremdenverkehrsverband Pro-Loco (Tel. 071 7822987 – 071 7823162) steht
für Informationen bezüglich des Aufenthalts in Castelfidardo zur
Verfügung.
12) Die
Organisation übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Ereignisse,
gleich welcher Art, die während des Wettbewerbs zum Schaden der
Konkurrenten eintreten könnten. |