GEMEISAME NORMEN IN WETTBEWERBE

 

1) Der Konkurrent wird aufgefordert, vor Beginn der Audition der Kommission die Stücke freier Wahl als gedruckte Kopie - in zweifacher Ausfertigung - sowie ein Blatt mit genauer Aufstellung des gesamten vorgetragenen Programmes vorzulegen.

2) Die Jury hält sich an eine Punktegebung von 1-20. Die jeweils höchste sowie niedrigste Bewertung werden gestrichen. Die Endklassifizierung geht aus der Summe der bei der ersten und zweiten Probe erhaltenen Punkte hervor. Die jeweiligen Bewertungen jedes einzelnen Jurymitglieds werden veröffentlicht.

3) Die Konkurrenten werden über den Vortragstermin per Briefpost oder Fax im Voraus benachrichtigt. Die Vorträge der Konkurrenten erfolgen in alphabetischer Reihenfolge, ausgehend von einem beliebigen Buchstaben. Die Auslosung erfolgt nach Anmeldungsschluss durch das Sekretariat des Wettbewerbs vor dem Gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Castelfidardo. Am Vortag der ersten Runde, um 19 Uhr,  werden Tabellen mit den entsprechenden Zeiten im Sekretariat des Wettbewerbs ausgehängt. Alle Auditionen sind öffentlich.

4) Die Konkurrenten müssen dem Sekretariat ihr Vortragsprogramm vorlegen, mit exakter Angabe der Reihenfolge, damit dieses für die Auditionen veröffentlicht werden kann.

5) Die Jury behält sich das Recht vor, von einer Preisverleihung abzusehen, falls die Konkurrenten nicht das erforderliche künstlerische Niveau aufweisen.

Mitglieder der Kommission dürfen keine Bewertungen erteilen, falls sie mit einem oder mehreren Konkurrenten:

- verwandt oder verschwägert sind oder

- in einem didaktischen Verhältnis zu ihnen stehen (bis zu zwei Jahren vor der Veranstaltung).

6) Ex-æquo-Bewertungen für die ersten DREI Plätze sind nicht zugelassen. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.

7) Eine eventuelle Verwendung von Aufnahmen der Auditionen oder des Abschlusskonzertes durch Radio und Fernsehen bringen keinerlei Rechte für Konkurrenten mit sich.

8) Die Darbietungen der Konkurrenten, die in den verschiedenen Kategorien den ersten Preis erhalten haben, werden im Laufe der Veranstaltung von der Organisation festgelegt. Die Gewinner sind verpflichtet, an der Darbietung  teilzunehmen, andernfalls findet keine Preisverleihung statt.

9) Teilnehmer, die sich bis zum festgesetzten Termin im Sekretariat nicht angemeldet haben (Ausweis und Einschreibegebühr), können auf keinen Fall berücksichtigt werden.

10) Die Einschreibung zum Wettbewerb bedeutet die bedingungslose Annahme dieser Wettbewerbsbedingungen.

11) Reise-und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Der Fremdenverkehrsverband Pro-Loco (Tel. 071 7822987 – 071 7823162) steht für Informationen bezüglich des Aufenthalts in Castelfidardo zur Verfügung.

12) Die Organisation übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Ereignisse, gleich welcher Art, die während des Wettbewerbs zum Schaden der Konkurrenten eintreten könnten.

 

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